Krankenzusatzversicherung Teil 2 – auch für Eltern wichtig

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Die im letzten Artikel beschriebenen Klinik-, Zahn-, Auslands- und Sehhilfenabsicherungen, können für die ganze Familie wichtig sein. Für die Eltern kommen allerdings noch ein paar Bausteine dazu, welche beispielsweise das Einkommen bei längerer Krankheit absichern oder Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten abfedern. Die sogenannten Tagegeldversicherungen.

Hier unterscheiden wir zwischen der Krankenhaustagegeldversicherung und der Krankentagegeldversicherung. Klingt grundsätzlich sehr ähnlich, sichert aber 2 unterschiedliche Schwerpunkte ab.

Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung im Krankenhaus befreit. Nur für Zusatzleistungen wie Fernsehen oder Telefon muss ein Zusatzbeitrag entrichtet werden. Bei Erwachsenen sieht das anders aus. Hier werden pro Tag 10€ Zuzahlung fällig plus optionale Kosten wie der Fernseher, Telefon und alles was einem den Aufenthalt etwas angenehmer macht. Es ist also überlegenswert eine Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen, sodass unabhängig vom Grund des Krankenhausaufenthaltes, keine Zuzahlung mehr aus der eigenen Tasche zu zahlen ist oder ich den versicherten Betrag nutzen kann um den Zuschlag auszugleichen, der fällig wird, wenn ich mich in ein Zweibett- oder Einbettzimmer verlegen lassen möchte.

Manchmal braucht der Körper länger um sich von einer Krankheit oder einem Unfall zu erholen. Wir wissen, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen lang vom Arbeitgeber übernommen wird. Danach wird über die Krankenkasse ein Krankengeld gezahlt welches deutlich unter dem Nettoverdienst liegt.
Um diese Differenz auszugleichen und in einem solchen Fall den Lebensstandard halten zu können, sollte eine Krankentagegeldversicherung in Betracht gezogen werden. Lassen Sie sich individuell zu Ihrer Gehaltssituation beraten und den richtigen Tagessatz berechnen.

Auch besteht die Möglichkeit einer Pflegerentenabsicherung. Pflegebedürftigkeit und die passende Absicherung ist für alle Altersgruppen interessant. Durch schwere Krankheit oder Unfälle kann eine Pflegebedürftigkeit eintreten. Auch hier kann mit hoher Wahrscheinlichkeit das bisherige Einkommen nicht mehr weiter erzielt werden.
Grundsätzlich ist es korrekt, dass eine Leistung über die gesetzliche Pflegeversicherung in Abhängigkeit des Pflegegrades erfolgt. Der stationäre Pflegeplatz kann aber bedeutend mehr kosten – hierbei wird Erspartes schnell aufgebraucht und schlimmstenfalls auf die Kinder zurückgegriffen.
Dieses Risiko kann man absichern. Hier bieten verschiedene Pflegetarife einen umfassenden Schutz, schon ab Pflegegrad 1 in entsprechendem Umfang unabhängig von Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder stationärem Aufenthalt. Zudem beinhalten diese Tarife Sonderleistungen, wie Unterstützung für Angehörige, regelmäßige Schulungen pflegender Angehöriger, Beratungshotlines, Pflegeplatzvermittlung in der Nähe und vieles mehr. Diese Zusatzleistungen sind in manchen Lebenslagen „Gold wert“.

Es gilt: je früher und je gesünder der Mensch, umso günstiger und umfangreicher (manche Vorerkrankungen haben Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge zur Folge) ist die Absicherung.

Ihre Laura Stephan

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