Unfallversicherung – im Ernstfall mit den richtigen Bausteinen abgesichert sein

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Unfälle passieren schnell einmal, davor kann man sich nur bedingt schützen – vor den finanziellen Folgen schon. Doch welche Leistung erhalten wir, wenn wir durch einen Unfall einen dauerhaften Körperschaden erleiden?
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet lediglich während der Arbeitszeit oder wenn es sich um einen direkten Wegeunfall von oder zur Arbeitsstätte handelt. Sie leistet Lohnersatz- und Entschädigungszahlungen, wie Verletztengeld oder Erwerbsminderungsrente und ist für die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen zuständig.
Diese Leistungen entfallen, sobald es sich um einen Unfall im privaten Bereich handelt. Hier empfehle ich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, welche im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich umfangreichere Leistungen bieten kann und immer zusätzlich, auch bei Leistungspflicht Dritter, zahlt.

In diesem Artikel beleuchten wir die Grundabsicherung, die eine gute Unfallversicherung bieten sollte. Auf Sonderleistungen im Rahmen verschiedener Zusatzbausteine gehe ich gern im 2. Teil genauer ein.

Grundsätzlich schließt man eine Unfallversicherung ab, um im Ernstfall keine finanziellen Nachteile zu erleiden, seinen Lebensstandard halten zu können – sei es durch den Umbau in eine barrierefreie Wohnung, die Anpassung des PKW oder eine zusätzliche Haushaltshilfe. Als Elternteil, dem unfallbedingt nun ein längerer Krankenhausaufenthalt, verbunden mit Rehamaßnahmen und Verdiensteinbußen drohen oder dem Kind, das bei einem Freizeitunfall keinerlei Ansprüche aus einer gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten hat, aber vielleicht nie ein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Für diese Situationen sollte man vorsorgen. Bestenfalls natürlich, für die gesamte Familie, da Unfälle immer und jedem passieren können. Des Weiteren ergeben sich daraus auch Beitragsvorteile. Je mehr Personen in einen Vertrag eingeschlossen werden, umso höher kann der Mengennachlass ausfallen.
Der Beitrag richtet sich nach Beruf und Alter der zu versichernden Personen.

Ich empfehle, darauf zu achten, dass die richtigen Positionen abgesichert sind.
Eine angemessene, frei wählbare Invaliditätsleistung, die ab 1% Invalidität bereits Leistungen erbringt, bildet meist die Grundlage der Unfallversicherung.

Die Invaliditätsleistung orientiert sich an der sogenannten Gliedertaxe. Diese leistet beim unfallbedingten Verlust gewisser Fähigkeiten, wie dem Geschmackssinn, oder bei Funktionsbeeinträchtigung bzw. Verlust von Körperteilen, jeweils zum prozentualen Anteil der Beeinträchtigung. Kann ich nach einem Unfall auf einem Ohr nichts mehr hören, so entspricht dies einer Invalidität von 30%. Kann ich meinen Arm nicht mehr benutzen, so entspricht dies einer Invalidität von 70%.

Je nach Höhe der Invalidität, welche durch einen Gutachter festgestellt wird – erhält man die entsprechende Summe. Es sind auch Premiumtarife abschließbar, welche über verbesserte Gliedertaxen verfügen. Hier lohnt sich wieder ein Blick in die Details.

Auch ein Krankenhaustagegeld wird gerne eingeschlossen, welches für jeden Tag stationären Aufenthaltes die vereinbarte Summe entschädigt, um beispielsweise die Zuzahlung auszugleichen.
Ein wichtiger Baustein bildet die Unfallrente, welche ein Leben lang in voller Höhe gezahlt wird, wenn man einen Invaliditätsgrad von über 50% durch den Unfall erlitten hat.

Bliebe noch die Möglichkeit eine Todesfallsumme abzusichern, um im schlimmsten Fall Beerdigungskosten abzusichern oder die Möglichkeit einer Hinterbliebenenrente, die so lange gezahlt wie die hinterbliebene Person lebt.
Alle Bausteine der Unfallversicherung können individuell für die persönlichen Bedürfnisse zusammengestellt und in der Höhe angepasst werden.

Doch was passiert mit den Versicherungsbeiträgen, wenn kein Unfall passiert? Auch hierfür gibt es eine Lösung in Form einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, welche die Beiträge unabhängig davon, ob es einen Leistungsfall gab oder nicht, zum Laufzeitende, zurückerstattet.
Es lohnt sich also seine vorhandene Absicherung in regelmäßigen Abständen und abgestimmt auf die familiäre Situation zu Prüfen.

Im nächsten Artikel gibt es noch mehr Tipps zum Thema Unfallversicherung.

Herzlichst
Ihre Laura Stephan

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