Mietkautionsbürgschaft – Sofa statt Kaution

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Die Mietkautionsbürgschaft bietet eine clevere Alternative zur Barkaution oder einer Sparbuchabtretung. Warum? Das erfahren Sie jetzt:

Der Umzug in die neue Wohnung ist meist sehr aufregend für den Mieter und nicht selten mit Kosten verbunden: für Umzugswagen, Helfer, neue Möbel, einen Tapetenwechsel und dann möchte der Vermieter zusätzlich noch eine Mietkaution als Sicherheit. Üblicherweise beträgt diese das dreifache der Kaltmiete.

Glücklicherweise gibt es die Mietkautionsbürgschaft. Eine Versicherungslösung als Alternative zur Barkaution. Beim Abschluss einer solchen Kautionsversicherung übernimmt die Versicherung die Sicherheitsleistung für den Mieter zu einem festen Jahresbeitrag. Dieser ist nur ein Bruchteil der geforderten Kaution.

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden oder Mietausfälle. Klassischerweise zahlt man sie in bar und erhält sie erst am Ende des Mietverhältnisses zurück. Der Vermieter kann die Kaution unter Umständen jedoch auch einbehalten.

Eine Mietkautionsversicherung übernimmt für Sie die sogenannte Mietkautionsbürgschaft. Somit müssen Sie selbst keine Mietkaution hinterlegen, so wie es im §551 BGB geregelt ist. Der Vermieter erhält statt Bargeld eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung, als Absicherung.

Sie selbst sparen sich die hohen Kautionssummen, die leicht mehrere 1000,00 Euro betragen können. Zudem können sich ganz entspannt zurücklehnen und auf die Versicherung vertrauen, falls es dazu kommen sollte, dass Ihr Vermieter einen Teil der Mietkaution beanspruchen will. Die Versicherung prüft dann die Ansprüche und klärt dies mit Ihrem Vermieter.

Bei Auszug müssen Sie nicht auf die Auszahlung der Mietkaution warten, um diese dem nächsten Vermieter zu zahlen. Außerdem können Sie sich sicher sein, dass der Vermieter sich nicht einfach an Ihrer Barkaution bedient, falls er in finanziellen Schwierigkeiten sein sollte.

Eine Mietkautionsversicherung lohnt sich aber nicht nur als Mieter, sondern auch als Vermieter: Er hat selbst keine Kosten aufgrund der Bürgschaft, die Kaution ist garantiert durch die Bürgschaftsurkunde, außerdem hat er keinen großen Verwaltungsaufwand und kann Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.

Der Vermieter kann einen Anteil der Kaution einbehalten, wenn: der Mieter sich im Mietrückstand befindet, der Mieter nicht alle Nachzahlungen der Nebenkosten beglichen hat oder der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat, für die er laut Mietvertrag aufkommen müsste und diese nicht behoben hat.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung anstelle des Mieters. So wird ein Streit zwischen Vermieter und Mieter vermieden. Jedoch, wird bei berechtigtem Anspruch, die Versicherung die gezahlte Summe wieder einfordern.

Die Bezahlung der Mietkaution ist erst zu Beginn des Mietverhältnisses nötig, somit reicht es aus, wenn Sie dem Vermieter die Urkunde der Mietbürgschaft bei Vertragsdatum übergeben. Zuvor muss diese jedoch beantragt werden, dies ist sowohl online, als auch bei Ihrem Berater möglich. Nach Bewilligung des Antrages dauert es in der Regel nur ein paar Tage, bis Ihre Urkunde bei Ihnen angekommen ist.

Die Urkunde kann auch noch nach bereits erfolgter Bargeldbezahlung eingereicht werden, wenn der Vermieter keine Einwände dagegen hat.

Die Mietkautionsversicherung gibt es allerdings nicht nur für private Fälle. Auch für gewerbliche Zwecke, wie etwa die Mietkaution für Ihr neues Büro, Ihre Fertigungshalle oder für sonstige Gewerbeflächen, bietet es sich an.

Mit der Mietkautionsbürgschaft hat man als Mieter das richtige Produkt an der Seite um finanziell flexibel zu bleiben und sich vielleicht doch das neue Sofa statt die Kaution zu leisten.

Herzlichst Ihre Laura Stephan

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