Gründungsmodalitäten Teil 1 Wege in die Selbständigkeit

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Nachdem wir in den ersten Beiträgen unseres „Gründerkurses“ auf Gründerpersönlichkeit und Selbst- und Zeitmanagement eingegangen sind, kommen wir nun zu den Themen, die ich als Gründungsmodalitäten bezeichnen möchte, nämlich die Wege in die Selbständigkeit und die spezifischen „Gründungsarten“.
Heute speziell die verschiedenen Wege.

Es gibt verschiedene Wege zum eigenen Unternehmen, und auch wenn Ihnen die Möglichkeiten bereits bekannt sind, sollen Sie hier der Vollständigkeit halber genannt werden:

Die Neugründung
Hier haben Gründerinnen und Gründer den größten Freiheitsgrad. Sie beginnen praktisch bei „Null“ und können ihr Unternehmen nach ihren Vorstellungen gestalten. Die Herausforderung besteht darin, dass sie ihr Produkt am Markt platzieren, Kunden gewinnen und ein Image aufbauen müssen.

Die Unternehmensübernahme
Die Gründerin bzw. der Gründer übernimmt (kauft) ein am Markt bestehendes Unternehmen mit den vorhandenen Mitarbeitern, dem Kundenstamm, dem Image. Das sind wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start. Das Unternehmen hat einen bestimmten Wert. Es ist jedoch sorgfältig zu prüfen, warum ein Unternehmen zur Übernahme steht. Bestehen wirtschaftliche Probleme, ist Vorsicht geboten. In jedem Fall sollte man sich beraten lassen. Natürlich können Sie sich an uns wenden, dafür sind wir ja da, doch auch die Kammern (IHK und Handwerkskammer) bieten Beratungen an.

Die Beteiligung an einem Unternehmen
Hier gilt im Grunde das Gleiche wie bei einer Betriebsübernahme. Der Preis richtet sich jedoch nach den Zukunftsaussichten und den Regelungen im Gesellschaftervertrag. In jedem Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob die Zusammenarbeit mit den zukünftigen Partnern konstruktiv gestaltet werden kann. Eine Abgrenzung der Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten ist sinnvoll, um keine Konflikte entstehen zu lassen. Konflikte zwischen den Partnern können zum Ausscheiden der entsprechenden Personen zur Folge haben und das Unternehmen schlimmstenfalls in den Ruin führen.

Das Franchising
Franchising bedeutet den Kauf eines Unternehmenskonzeptes (z.B. Coca- Cola, Mc Donalds, OBI….). Hier werden Namen, Marke, Know-How und ein bestehendes Marketingkonzept erworben. Die Kosten hierfür werden vertraglich geregelt. Der Franchisenehmer/die Franchisenehmerin ist zwar hinsichtlich der Aktionsfreiheit eingeengt, gilt aber als selbständiger Unternehmer. Es bleiben noch in großem Umfang Entscheidungs- und Handlungsfreiheit. Der Franchisegeber überwacht die von ihm aufgestellten „Spielregeln“. Es gibt zahlreiche Franchisesysteme. Nicht jedes ist in der Praxis ausreichend erprobt und nicht jede Franchise-Idee ist bedingungslos von Region zu Region übertragbar.

Management By-Out/ Management By-In
Bei dieser Form der Unternehmensgründung handelt es sich um den Kauf oder Teilerwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen von Personen, die die unternehmerische Leitungsfunktion und das Risiko übernehmen. Waren diese Manager bereits vor Übergabe in diesem Unternehmen angestellt, handelt es sich um Management By-Out. Wird das Unternehmen von betriebsfremden Managern übernommen, spricht man von Management By-In.

Welchen dieser Wege wollen/könnten Sie gehen?

Ihre Elke Jurisch

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