Für wen ist die Pferdehalterhaftpflicht eine gute Wahl?

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Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine Pferde­halter-Haft­pflichtversicherung abzuschließen. Dennoch ist der Schutz für private Halter von Pferden, Eseln und Maultieren unverzicht­bar. Denn: Nur eine Pferde­haft­pflicht sichert Sie um­fassend ab, wenn Ihr Reitpferd oder -pony Dritte verletzt, fremdes Eigen­tum beschädigt oder Ver­mögens­schäden hervorruft.

Die Haftpflicht für Ihr Pferd übernimmt Schäden zum Beispiel, wenn …

  • Ihre Stute Fleur bei einem Ausritt scheut und jemanden verletzt.
  • Ihr Turnierpferd Wasabi bei einer Transport­fahrt den gemieteten Pferdeanhänger beschädigt.
  • Sie Ihren Wallach Amigo bei einer privaten Kutschfahrt als Zugtier vorspannen und der Vierbeiner mit der Kutsche ein Auto rammt.

 
Nicht geeignet ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dagegen, wenn Sie Pferde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten. In diesem Fall bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung die passende Absicherung. Für kleine und als gezähmt geltende Tiere wie Wellensittiche, Hamster oder Katzen ist keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Kleintiere sind über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters versichert.

Die Leistungen im Überblick
Das bietet Ihnen eine Pferdehaftpflichtversicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.

Mietsachschäden: Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stallungen, Pferdeboxen und Koppelzäunen. Es sei denn, sie sind auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen. Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitutensilien sind ebenfalls versichert.

Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Versicherung für Ihre Ansprüche auf.

Auslandsdeckung: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt, auch bei vorübergehenden (nicht von vorn­herein darauf angelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland.

Mitversicherte Personen: Je nach Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind nicht nur Sie selbst als Pferdehalter und Versicherungsnehmer abgesichert. Auch nicht gewerbsmäßige Miteigentümer, Mithalter, Reitbeteiligte, Hüter, Gast- oder Fremdreiter sind mitversichert.

Pferde­haftpflicht ist steuerlich absetzbar
Als Pferdehalter können Sie die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie Ihre private Haftpflichtversicherung fällt auch die Pferde­haftpflicht in den Bereich “sonstige Vorsorge­aufwendungen”.

Ihr Andre Biesterfeld

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