Steuermythen 7

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Auf Grund des Steuermythos 5 nun noch zur Ergänzung der Steuermythos 7.

Ich kann die private Hausratversicherung voll von der Steuer absetzen

Die private Hausratversicherung ist in den überwiegenden Fällen nicht steuerlich absetzbar.

Lediglich soweit ich ein Arbeitszimmer oder betriebliche Räume in dieser Wohnung absetze, kann ich anteilig für das Arbeitszimmer oder die betrieblichen Räume die Hausratversicherung absetzen. Für den komplett privat genutzten Teil ist diese nicht absetzbar.

Viele setzen bei selbst erstellten Steuererklärungen die Hausratversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab und freuen sich, dass das Finanzamt diese nicht gestrichen hat.

Da jedoch die Freibeträge durch die anderen Versicherungen schon ausgeschöpft waren (siehe Post Steuermythos 5), hat sich das Finanzamt nicht die Arbeit gemacht, diese zu streichen und das zu begründen, weil die Versicherung sich ohnehin nicht ausgewirkt hat.

Daher kommt dieser Steuermythos zustande.

Ihre Sabine Banse-Funke

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