Krankenzusatzversicherung – die beste Absicherung für Kinder Teil 1

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Als es um die richtige Vorsorge während der Schwangerschaft ging, habe ich das Thema einer privaten Krankenzusatzversicherung bereits kurz angeschnitten. Natürlich ist dies ein Thema für jede Lebensphase. Heute möchte ich Ihnen gern einige der Absicherungsmöglichkeiten vorstellen. Da das versicherbare Leistungsspektrum weit gefächert ist, möchte ich auf die Tagegeldtarife gern in einem gesonderten Artikel eingehen.

Wenn Sie als Elternteil bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist Ihr Kind dort mitversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht immer die vollen Behandlungskosten. Für Untersuchungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, muss mit einem Eigenanteil oder Zuzahlungen gerechnet werden.
Private Krankenzusatzversicherungen, welche die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung bei der ambulanten, zahnärztlichen und stationären Behandlung schließen oder minimieren werden daher immer beliebter. Zusätzlich werden oft Leistungen angeboten, die die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht übernimmt.

Eine wichtige Krankenzusatzversicherung für Kinder ist die Zahnzusatzversicherung. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind für den Nachwuchs jedoch andere Leistungen als Zahnersatz wichtig, wie zum Beispiel kieferorthopädische sowie prophylaktische Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt erst bei schweren Zahnfehlstellungen für den Kieferorthopäden, den Rest müssen Sie alleine tragen. Auch benötigen immer mehr Kinder schon in jungen Jahren eine Sehhilfe. Brillengläser werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst, Brillengestelle grundsätzlich nicht. In den meisten Fällen bleibt also ein Eigenanteil, der bei einer Sehhilfenversicherung bezuschusst wird. Oft gibt es dies als Produktbündel für Sehhilfen und zusätzliche, nicht erstattungsfähige Vorsorgeuntersuchungen. Die sogenannten IGeL-Leistungen.
Auch wird das Thema Naturheilkunde bei Eltern immer beliebter. Auch hier bieten spezielle Tarife für Naturmedizin eine gute finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise im Akkupunktur-, Homöopathie-, Bioenergetikverfahren. Aber auch Osteopathie für Säuglinge und Kleinkinder ist mitversichert. Diese Behandlungsform unterstützt die physiologische und emotionale Entwicklung von Babys und ist eine Therapieform ohne Medikamente. Sie wird als besonders schmerzfrei und sanft wahrgenommen, denn ein Osteopath weiß, dass bereits ein leichter Druck an der richtigen Stelle heilend wirken kann. Naturheilverfahren helfen auch bei Kopfschmerzen/Migräne, Rückenschmerzen, Magen-, Darm- und Haut-Problemen.

Verreisen Sie mit ihrem Kind öfter ins Ausland, ist darüber hinaus eine Auslandsreisekrankenversicherung ratsam. Wenn sich die Kleinen im Urlaub innerhalb Europas verletzen oder krank werden, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur das, was sie für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland zahlen würde, nicht aber den medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn dieser nötig wird. Außerhalb Europas werden keine Kosten übernommen. Einen Rundumschutz bietet nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Neben den oben genannten Absicherungen kann auch die stationäre Behandlung abgedeckt werden. Hier habe ich die Wahl, ob mein Kind in ein Krankenhaus meiner Wahl verlegt werden soll und nicht, wie erstattungsfähig, nur in das nächstgelegene. Auch kann ich selbst festlegen, ob ich für mein Kind ein Zwei- oder Einbettzimmer wünsche und ob es vom Chefarzt der Klinik behandelt werden soll. Diese Leistungen sind auch in der GKV grundsätzlich möglich, jedoch entstehen den Eltern hierbei hohe Zuzahlungsbeträge. Dies kann man schon von klein auf umgehen.

Ich empfehle ein ausführliches Beratungsgespräch zu dieser Thematik. Zu beachten gilt: ein Großteil der Tarife sind ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Andere wiederum erfragen den Gesundheitszustand. Wir empfehlen generell, nicht erst über eine Zusatzabsicherung nachzudenken, wenn der Fall schon eingetreten ist. Eine Absicherung im jungen Alter bietet oft umfassenden Schutz zu einem kleinen Beitrag.

Nicht jede Schramme lässt sich mit einem Pflaster heilen. Manchmal sind aufwendige Behandlungen erforderlich, verbunden mit hohen Eigenanteilen. Sie können, durch eine Krankenzusatzversicherung, Ihrem Kind die gewünschte Behandlung sichern und sich selbst vor hohen Zuzahlungen schützen.

Erfahren Sie mehr im 2. Teil.

Ihre Laura Stephan

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