Wie baut man ein Haus? – Teil 7

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Welche Informationen benötigt man zum Hausbau?

Ein freundliches Hallo an alle Bauwilligen!

Ich sage immer: „Die schlimmste Zeit für den Bauherren ist die bis zum ersten Spatenstich.“

Sie haben im Vorfeld bereits eine Menge Zeit damit verbracht, mit dem Planer/ Hausverkäufer den richtigen Grundriss zu finden und die Ausstattung ihres Hauses zu besprechen. Bei Häusern „von der Stange“ geht das etwas schneller, ist allerdings auch mit Kompromissen verbunden.

Bevor nun ein Bauantrag gestellt werden kann, bzw. genauere Kosten für Ihr Haus ermittelt werden können, benötigen Sie eine Vielzahl von Unterlagen. Aber keine Angst, da helfe ich Ihnen sehr gern.

Aus meiner Sicht sind die beiden wichtigsten Dinge für den Bauantrag das Baugrundgutachten und der Vorabzug zum amtlichen Lageplan.

Das Baugrundgutachten gibt keinen Aufschluss darüber, ob bspw. Kontaminationen im Boden vorhanden sind, sondern beurteilt u.a. die Standfestigkeit/ Lastaufnahme und das Setzungsverhaltendes Baugrundes, den abzutragenden Teil Mutterboden, ggf. den HGW-Wert (höchster anzunehmender Grundwasserstand) und bspw. die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (bspw. für Regenwasser oder Abwasser aus einer Biokläranlage). Das Baugrundgutachten bildet die Grundlage für den Statiker, der die Abmessungen und das geeignete Material für die Fundamente und die Bodenplatte festlegt. Er haftet mit seiner Berechnung für die Standsicherheit des Hauses. Falls dazu Fragen aufkommen, scheuen Sie sich nicht, mich anzurufen.

Viele meiner Bauherren sagen: „Vermesser brauchen wir nicht. Das Grundstück ist schon vermessen.“ Das mag ja auch so sein, jedoch benötigt man bei den meisten Bauvorhaben einen amtlichen Lageplan. Diesen dürfen Sie nicht mit der Flurkarte verwechseln. Der amtliche Lageplan besteht aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil. Im textlichen Teil werden bspw. der Name der Bauherren, die Nachbarn, die genaue Grundstücksbezeichnung und evtl. bestehende Baulasten niedergeschrieben. Außerdem sind hierauf Höhenangaben vom Gelände vermerkt. Es sind Abstandsflächen, Geschossflächenzahlen und Grundflächenzahlen, sowie weitere Angaben eingetragen. Der Vorabzug zum amtlichen Lageplan ist die Planungsgrundlage für den Hausplaner. Im Vorabzug fehlt das Projekt (also das Haus mit den Nebengebäuden, Müllstellplatz, Pkw-Stellplatz etc.). Zusammen mit den Bauherren wird der Planer das Haus in diesen Vorabzug eintragen. Bei uns geschieht das als sogenannte Rotzeichnung, also oldschoolmäßig mit Stift und Lineal. Der Vermesser übernimmt später die Eintragungen in den amtlichen Lageplan digital. Es werden aber nicht nur die einzelnen Abstände der Gebäude zu den Grundstücksgrenzen eingeplant, sondern auch die höhenmäßige Einordnung der Gebäude wird hier vermerkt. Wir planen das Gebäude so, dass bei einem Platzregen kein Wasser in das Haus laufen kann. Gerade bei Grundstücken, bei denen das Straßenniveau viel höher als das Grundstück selbst liegt, ist das oft eine Herausforderung. Das Regenwasser fließt von der Straße auf das Grundstück. Also muss das Haus auf einer Art Berg aus bspw. Kies stehen. Da aber – übertrieben gesagt – keiner über eine Treppe in sein Haus gehen möchte, müssen hier oft sehr individuelle Lösungen erdacht werden. Sie merken schon, hier wird es kompliziert. Die gute Nachricht: Wir haben bisher immer eine vertretbare Lösung finden können!

Das Bauunternehmen fordert meist noch Leitungsauskünfte, Baulasten/ Grunddienstbarkeiten und Angaben zum Baurecht von seinen Bauherren oder holt diese zum Teil auch selbst ein.

Es gibt noch einige Informationen, die zwar nicht dringend für den Bauantrag notwendig sind, die ich aber immer mit abfragen würde. Beispielhaft seien hier erwähnt Anfrage bezüglich Kampfmittelbelastung und eine bergbauliche Stellungnahme.

Wie immer stehe ich bei Fragen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin! Ich berate Sie gern!

Bis zum nächsten Mal!
Ihr Falk Löwe

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