Im Teil 5 erfuhren Sie auf www.SCHLAUmex.com, was Zugewinn und was der Versorgungsausgleich ist.
Im 6 Teil dreht sich alles rund um das Scheidungsverfahren.
Was kostet eine Scheidung?
Das hängt zum einen vom beiderseitigen Einkommen der Ehegatten und zum anderen davon ab, ob es eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung ist. Je mehr sich die Ehegatten streiten und hierzu im Scheidungsverfahren das Familiengericht anrufen und je höher deren Einkommen ist, desto teurer wird die Scheidung. Eine konkrete Angabe hierzu ist folglich nicht möglich. Vielmehr ist der jeweilige Einzelfall entscheidend.
Für Ehegatten, die über wenig Einkommen und kaum nennenswertes Vermögen verfügen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Sind sich die Ehegatten über alles einig, kann zwischen Ihnen ferner vereinbart werden, dass ein Ehegatte den Scheidungsantrag einreicht und hierzu einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte wiederum beauftragt keinen eigenen Rechtsanwalt. Die für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes sodann entstehenden Kosten teilen sich die Ehegatten im Innenverhältnis hälftig auf. Das stellt für diesen Fall die kostengünstigste Variante dar.
Was wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens noch alles geregelt?
Neben der eigentlichen Scheidung ist das Familiengericht gesetzlich verpflichtet, immer den Versorgungsausgleich zu regeln. Über alle weiteren im Gesetz genannten Folgesachen einer Scheidung (Aufteilung der Haushaltsgegenstände, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich) hat das Familiengericht nur zu entscheiden, wenn einer der Ehegatten einen entsprechenden Antrag stellt.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Das hängt wiederum davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Wollen beide Ehegatten geschieden werden und soll der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, kann grundsätzlich mit einer Verfahrensdauer bis zu einem Jahr ab der Einreichung des Scheidungsantrages gerechnet werden, wobei dies je nach Auslastung der Familienrichter von Gericht zu Gericht variieren kann.
Streiten sich die Ehegatten vor dem Familiengericht jedoch zusätzlich um Zugewinnausgleichsansprüche und/oder nachehelichen Unterhalt und/oder die Aufteilung der gemeinsam angeschafften Haushaltsgegenstände ist ein mehrjähriges Verfahren – je nach Einzelfall – zu erwarten. Die Scheidung wird dann grundsätzlich nicht eher vom Familiengericht ausgesprochen, bis diese Folgesachen zwischen den Ehegatten geklärt sind.
Kann auch nach der Rechtskraft der Scheidung Unterhalt verlangt werden?
Ja. Ein Ehegatte kann auch nach der rechtskräftigen Scheidung vom geschiedenen Ehegatten noch Unterhalt verlangen, wenn er einen der im Gesetz geregelten Unterhaltstatbestände, z.B. Erwerbsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Gebrechen, Rentenalter, Kinderbetreuung etc., erfüllt und darüber hinaus bedürftig ist. Der geschiedene Ehegatte muss ferner leistungsfähig sein.
Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber gemeinsamen Kindern bleibt unabhängig von einer Scheidung der Eltern weiterhin bestehen.
Ihre Doreen Schubert