Teil 4 Die Katze als Haustier – Welche medizinischen Vorsorgeleistungen braucht meine Katze?

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Schlaumex-Serie: Hund, Katze, Hamster … oder doch lieber Fische?
Der Herzenswunsch vieler Kinder nach einem eigenen Haustier wird in fast jeder Familie zum Thema.

Teil 4 Die Katze als Haustier – Welche medizinischen Vorsorgeleistungen braucht meine Katze?

Impfungen
Bei den Impfungen entscheidet man, ob Ihre Katze eine Wohnungskatze oder eine Freiläuferkatze wird. Grundsätzlich startet Ihr Katzenwelpe wie bereits in Teil 3 erwähnt mit einer Grundimmunisierung.

Soll Ihre Katze eine Wohnungskatze sein genügt es, dass sie gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche zu impfen, da die Ansteckung auch indirekt über verunreinigte Gegenstände oder den Menschen als Krankheitsüberträger erfolgen kann.

Diese Impfung sollte Ihr Katzenwelpe mindestens zweimalig im Abstand von vier Wochen ab der 8. Lebenswoche bis hin zur 16. Lebenswoche erhalten.

Soll Ihre Katze aber Freigang bekommen, sollten Sie auch eine Impfung gegen Tollwut vornehmen. Allerdings sollte diese Impfung erst ab der 12. Woche durchgeführt werden. Bei Katzen, die im Urlaub ins Ausland mitfahren sollen, ist die Impfung gegen Tollwut verpflichtend.
Ebenfalls bei Freigängern wird eine zweimalige Impfung gegen Leukose empfohlen, die optimalerweise in der 16. und 20 Lebenswoche erfolgen soll. Diese Impfung ist auch für manche Katzenpensionen Voraussetzung.

Möchten Sie Ihre Katze optimal grundimmunisiert wissen, sollten die Impfungen nach einem Jahr wiederholt werden. Je nach verwendetem Impfstoff erfolgen dann im Abstand von ein bis drei Jahren Wiederholungsimpfungen. Bei jedem Impftermin erfolgt normalerweise ein individuelles Beratungsgespräch, um zu klären, welche Impfungen in welchem Abstand, bei Ihrer Katze notwendig sind.
Es kann sein, dass während das Immunsystem mit der Impfung arbeitet, kurzfristige Reaktionen, wie z.B. leichte Schlappheit oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle Ihrer Katze auftreten können. Keine Angst, diese verschwinden in der Regel nach ein bis zwei Tagen.

Kastration bei beiden Geschlechtern
Die Unfruchtbarmachung durch Entfernung der Keimdrüsen kann sowohl beim Kater als auch bei der Kätzin erfolgen (Entfernung Hoden bzw. Eierstöcke).

Eine Kastrierung verhindert:

  • ungewollten Nachwuchs,
  • heftige Revierkämpfe,
  • Autounfälle durch häufiges unachtsames Überqueren der Straße bei längeren Revierstreifzügen
  • starke olfaktorischen sowie akustische Belastungen.

Die Katzen sollten allerdings erst in die Geschlechtsreife kommen und deshalb erst so nach dem abgeschlossenen Zahnwechsel mit ca. 6 Monaten stattfinden.

Erkennen können Sie dies bei Katern am verstärkten Uringeruch und bei Kätzinnen an der Raunze. In der Raunze bieten sich die Kätzinnen an, werfen sich auf den Rücken und maunzen vermehrt.

Ihre Schlaumex Redaktion

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